Kostenreglement
Unterbringung in SoFam Familien
Für die Dauer des Aufenthaltes eines Kindes/Jugendlichen bei einer SoFam-Familie leistet die einweisende Stelle gemäss den nachfolgenden Bestimmungen Kostengutsprache.
1. Unterbringungskosten
Die Unterbringungskosten werden entsprechend dem Bedürfnis und Art der Anfrage bei der Anfrage besprochen.
Jede Unterbringung wird durch eine Begleitperson der Sozialpädagogischen Fachstelle begleitet.
Angebot | ab Start | nach 6 Monaten |
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Kurzzeitunterbringung bis maximal 6 Monate möglich | CHF 220.– / Nacht | CHF 180.– / Nacht |
Langzeitunterbringung | CHF 180.– / Nacht | CHF 180.– / Nacht |
Geschwisterunterbringungen haben einen separaten Tarif. Für das zweite/dritte Kind werden jeweils 130.–/ Nacht verrechnet.
Kosten für zusätzliche Aufwände (begleitete Besuche, Fahrdienste, zusätzliche Berichte) werden mit CHF 110.– pro Stunde zusätzlich in Rechnung gestellt.
Wochenendentlastung mit Ferien
Angebot | Die ersten 2 Probewochenenden | Wochenende |
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Tarif A: Freitagabend bis Sonntagabend inkl. 2 Übernachtungen | CHF 360.– | CHF 360.– |
Tarif B: Samstag morgen bis Sonntagabend inkl. 1 Übernachtung | CHF 260.– | CHF 260.– |
Weitere Ferientage inkl. Übernachtung | CHF 180.– |
Kosten für zusätzliche Sitzungen und administrativen Aufwand (Berichte usw.) bei Wochenendendunterbringungen werden im Einzelfall mit CHF 110.– pro Stunde zusätzlich in Rechnung gestellt.
2. Die Unterbringung beinhaltet
- Vermittlung einer geeigneten SoFam Familie
- Betreuung und Begleitung des Kindes oder Jugendlichen während 24 Stunden durch die SoFam Familie
- Unterkunft und Essen
- Fachliche Begleitung der SoFam Familie durch die Fachstelle (365 Tage)
- Unterstützung in Krisensituationen
- Koordination und Standortgespräche, inkl. Protokoll. Bei Wochenend- und Ferienplatzierungen wird dies zusätzlich verrechnet
- Administration, Inkassowesen
3. Spezialtarife
- Unterbringung in Familien wo ein Elternteil ausgebildet ist
- Erhöhter Betreuungsaufwand des Klienten, Tariferhöhung nach Absprache
- CHF 00.70 / km Autospesen
4. Nicht zu Stande gekommene Aufnahmen und Abbrüche
Bei nicht zu Stande gekommenen Aufnahmen wird der Aufwand für Vorgespräche, Vorstellungsgespräche und Aufnahmegespräche verrechnet, mindestens jedoch Fr. 150.-.
Wird eine geplante Unterbringung nicht angetreten, so wird eine Haltefrist für 1 Woche mit halbem Tarif ohne Nebenkosten verrechnet.
Bei einem Abbruch der Unterbringung wird die Woche in welcher die Umplatzierung stattfindet noch in Rechnung gestellt.
6. Rechnungsstellung
Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich oder nach Austritt mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen.
7. Kündigungsfrist
Die Kündigungsfrist beträgt bei langfristigen Unterbringungen 14 Tage, bei kurzfristigen Unterbringungen 7 Tage.
7. Grundausrüstung
Für Kinder/Jugendliche, welche auf einem Bauernhof untergebracht werden und die beim Eintritt nicht landwirtschaftsgerecht ausgerüstet sind, werden die nötigen Dinge angeschafft und zusätzlich verrechnet. Es handelt sich um einen Betrag zwischen CHF 200.00 und CHF 400.00. (siehe Nebenkostenreglement)
8. Persönliche Nebenkosten
Persönliche Nebenkosten sind NICHT in den Pauschalansätzen inbegriffen und müssen separat im Rahmen des Nebenkostenbudget geregelt werden.
Die Kinder/Jugendlichen sind durch die Fachstelle nicht gegen Krankheit, Unfall und Haftpflicht versichert.
Siehe Nebenkostenregelung.