Kostenreglement für Sozialpädagogische Familienbegleitung
Anfrage, Auftragsklärung, Passung und Kapazitäten, Offertenstellung | Keine Kosten |
Vieraugenprinzip, Anwesenheit Koordinationsperson an Sitzungen 1 | Keine Kosten |
Familienbegleitung vor Ort oder telefonisch | CHF 120 / pro Stunde |
Sitzungen und Besprechungen mit Auftraggebenden und im Helfersystem | CHF 120 / pro Stunde |
Vor- und Nachbereitung (pro Einsatz/Besuch 1 Stunde) (dazu gehören: Berichterstattung, Dokumentation, kleine telefonische und schriftliche Abklärungen, Terminfindung, Planung, Inter- und Supervisionssitzungen) | CHF 120 / pro Einsatz / Besuch |
Zusätzlich angeforderte Berichte, Kriseninterventionen | CHF 120 / pro Stunde |
Koordinations- und Administrationsaufwand | CHF 100 / pro Monat |
[1] Bei einer Reisezeit von über 1h verrechnet die Koordinationsperson pauschal 1h / Einsatz für den Reiseweg.
Nebenkosten
Reise Zizers-Einsatzort retour (Arbeitszeit) | CHF 70 / pro Stunde |
Reisekosten Zizers-Einsatzort (Weg, Parkgebühren, Billette) | CHF 0.70 / pro Km |
Rechnungsstellung
Unsere Leistungen werden monatlich in Rechnung gestellt und sind innert 30 Tagen zu begleichen.
Verhinderung/Abwesenheit
Die vereinbarten Begleitzeiten müssen eingehalten werden. Im Krankheitsfall ist die Familie verpflichtet, dies der Familienbegleiterin frühzeitig (mindestens 24 Stunden im Voraus) mitzuteilen. Bei unangemeldeter Abwesenheit oder späterer Absage wird der Einsatz verrechnet.
Kündigung
Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen. Bedingung ist eine der Kündigung vorangehende Be- sprechung der Vertragsparteien über die Gründe der Kündigung.
Feierabend- und Wochenendarbeit
Findet die Begleitung nach 20:00 Uhr oder am Wochenende statt, so wird ein Zuschlag von SFR 20.00 pro Stunde zusätzlich verrechnet.