flexibel und lebensnah

Auftraggebende

Ablauf der Anfrage

Die Mitarbeitenden der Fachstelle melden sich bei Ihnen und bearbeiten ihre Anfrage.

Folgende Grundlagen müssen in einem Aufnahmeprozess geklärt werden:

  • Klare Indikation
  • Der gesetzliche Rahmen muss stimmen
  • Der Entscheid aller Beteiligten für eine Familienplatzierung muss vorhanden sein (soweit die Personen mitentscheiden können)
  • Ein passendes Angebot muss vorhanden sein
  • Eine Kostengutsprache und eine Aufenthaltsvereinbarung mit formulierten Zielen muss vorhanden sein

Rahel Reinhard
Leitung Bereich SoFam Pflegefamilien, Sozialpädagogische Familienbegleitung
079 938 30 67
eMail

Das Angebotssprektrum der SoFam Familie erstreckt sich von Neugeborenen über schulpflichtige Kinder zu Jugendlichen und mit Müttern mit Kindern. Möglich sind kurze Time-out Platzierungen, SOS Unterbringungen und Übergangsplatzierungen in Familien mit und ohne Tagesstrukturangebot. Wir bieten auch Familienplätze für befristete oder Dauerplatzierungen, sodass wir oft individuelle Lösungen bieten können.

Für SoFam Familienplatzierungen nicht geeignet sind Klienten mit akutem Suchtmittelkonsum, in einer psychiatrischen Krisensituation oder gewaltbereite Klienten. Ebenso können wir für mittel – bis schwerbehinderte Klienten keine Familienplätze anbieten.

Im Anfragegespräch klären sie als Auftraggeber, ob für Ihre Klienten eine Pflegefamilie das richtige Angebot ist und ob wir einen Platz in einer passenden SoFam Familie anbieten können. Bitte rufen Sie an oder schreiben Sie uns eine Email unter

Kantonale Aufsicht

Seit Januar 2015 haben wir eine Anerkennung des Kantons Graubünden als Familienplatzierungsorganisation (FPO).

Alle SoFam Familien welche mit uns zusammenarbeiten Verfügung ebenfalls gemäss der Pflegekinderverordnung Schweiz (PAVO) über eine kantonale Bewilligung ihres Kantons.