Kostenreglement für Sozialpädagogische Abklärung
Anfrage, Auftragsklärung, Passung und Kapazitäten, Fallübernahme | Keine Kosten |
Abklärungsbesuche vor Ort oder telefonisch | CHF 120 / pro Stunde |
Sitzungen und Besprechungen mit Auftraggebenden und definierten Drittpersonen | CHF 120 / pro Stunde |
Vor- und Nachbereitung (pro Einsatz/Besuch 1 Stunde) (dazu gehören: Berichterstattung, Dokumentation, kleine telefonische und schriftliche Abklärungen, Terminfindung, Planung, Inter- und Supervisionssitzungen) | CHF 120 / pro Einsatz / Besuch |
Verfassung Bericht gemäss Auftrag | Pauschal nach Aufwand (2500- 3500 CHF) |
Koordinations- und Administrationsaufwand | CHF 100 Einmalig |
Nebenkosten
Reise Zizers-Einsatzort retour (Arbeitszeit) | CHF 70 / pro Stunde |
Reisekosten Zizers-Einsatzort (Weg, Parkgebühren, Billette) | CHF 0.70 / pro Km |
Kostenberechnung:
Bei der Kostenberechnung handelt es sich um einen Richtwert. Die Anzahl der Einsatzstunden in der Familie sind vom Fallverlauf abhängig, und werden entsprechend abgerechnet.
Kosten für allfällige Übersetzungsdienste werden separat ausgewiesen und in Rechnung gestellt.
Abklärungsbericht umfasst:
Schriftliche Situationserfassung und Beantwortung der Fragen der KESB, Kollegiale Fallreview und Supervision im Team, Berichtbesprechung mit Auftraggeber und Familie, Rückmeldung zum Verlauf.
Zuschläge Abend- und Wochenendeinsätze:
Für Einsätze nach 20:00 Uhr oder an Wochenenden und Feiertagen wird ein Zuschlag von 20.00 SFR pro Stunde verrechnet (Einsatzstunden und Reisezeit).
Verhinderung/Abwesenheit:
Die vereinbarten Besuchstermine müssen eingehalten werden. Unangekündigte Abwesenheiten werden dokumentiert und verrechnet. Im Krankheitsfall ist die Fachperson möglichst frühzeitig zu informieren.
- Termine, welche weniger als 24 Stunden im Voraus abgesagt werden, werden in Rechnung gestellt (geplante Einsatzdauer).
- Unangekündigte Abwesenheiten der Familie (Abklärende Fachperson trifft erwartete Personen nicht an) werden in Rechnung gestellt (Reisekosten, geplante Einsatzzeit, Vor- und Nachbereitungszeit)
Rechnungsstellung:
Leistungen im Bereich Abklärungen werden nach Einreichung des Berichts gesamthaft in Rechnung gestellt und sind innert 30 Tagen zu begleichen. Ein detaillierter Kostenrahmen ist in der eingereichten Offerte ersichtlich.